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17.08.2004: Vor 41 Jahren wurde der "Herrmann-Deal" geahndet

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Die gerade neu ins Leben gerufene Fußball-Bundesliga als neue höchste Sportklasse hatte bereits eine Woche vor dem Start ihren ersten kleinen Aufreger: Das DFB-Sportgericht verurteilte Schalke 04 und den Karlsruher SC am 17. August 1963 zu einem am Ende der Saison vorzunehmenden Abzug von vier Punkten und einer Zahlung von 10.000 Mark Geldstrafe. Durch einen Trick hatte sich die Vereinsführung der Knappen die Dienste des begehrten Nationalspielers Günter Herrmann gesichert.

Um den Angreifer vom KSC für die erste Bundesligasaison loszueisen, bewies der Schalker Vorstand finanzielle Kreativität und stach damit die Mitbewerber aus. Weil Lizenzspieler damals laut DFB höchstens eine Ablösesumme von 50.000 Mark kosten durften, schlug die Vereinsführung um den Vorsitzenden Dr. Hans-Georg König den Badener ein doppeltes Transfer-Geschäft vor: Für 100.000 Mark sollten der Nationalspieler und der Karlsruher Durchschnittskicker Hans-Georg Lambert ins Ruhrgebiet wechseln.

Der KSC willigte in das "Spielchen" ein. Die Transaktion verstieß zwar nicht gegen die DFB-Statuten, wurde aber dennoch vom Deutschen Fußball-Bund als "Schiebung" angesehen. Das DFB-Bundesgericht hob das Urteil am 4. Oktober allerdings wieder auf.

Während Lambert lediglich eine Partie für die Königsblauen bestritt, wurde Herrmann, der neunmal in eine DFB-Elf berufen wurde, zu einem Leistungsträger der Schalker in den ersten Bundesliga-Jahren. Zwischen 1963 und ´67 trug er in der Liga das königsblaue Trikot, erzielte dabei 22 Tore und ging anschließend zurück zum KSC.

Große Sympathien auf Schalke erwarb er sich 1966. Obwohl nach dem sportlichen Abstieg, der später am grünen Tisch aufgehoben wurde, eine Reihe von Nationalspielern den Verein verließen, blieb Herrmann bei den Knappen und sorgte für eine Überraschung. Mit ihm als Führungsspieler sicherte sich das junge Team den Klassenerhalt.

       
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